Ihre Fehlsichtigkeit behandeln wir nur in Ausnahmefällen und ggf. mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten mit einer Laserbehandlung
Fehlsichtigkeiten wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung entstehen zum Beispiel durch eine besondere Form der Hornhaut oder eine ungewöhnliche Länge des Augapfels. Auch wenn die körperliche Entwicklung bereits abgeschlossen ist, verändern sich die Sehwerte häufig noch.
Aus diesem Grund führen wir vor dem 21. Lebensjahr nur in Ausnahmefällen eine Augenbehandlung in Form einer Femto-LASIK durch. Diese können sein, dass Sie für eine beruflichen Eignungstest (Piloten, Zoll; Polizei, Bundeswehr) brillenfrei sein müssen.
Die Entscheidung, ob in unserem Hause eine Behandlung stattfinden kann, wird immer individuell getroffen und kann nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten stattfinden.